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  • Der Schießclub Roßlau/Elbe e.V. (SCR) gründete sich 1990.
  • 1993 begann die Nutzung des Schießplatzes Roßlau durch den SCR, zunächst auf Pachtbasis.
  • 1994 ging nach viel investierter Arbeit die 300m-Anlage in Betrieb.
  • 2000 kaufte der SCR das Areal des Schießplatzes vom Bundesvermögensamt.
  • Immer höhere gesetzliche Anforderungen an Schießstände machten einen Ausbau der Sicherheitsanlagen erforderlich.
  • Einen Teil der Auflagen konnte der SCR aus eigenen Mitteln umsetzen.  Nachdem jedoch klar wurde, dass sich die Erfüllung sämtlicher Auflagen bei den begrenzten Mitteln des Vereins über viele Jahre hinziehen würde, wandten wir uns Hilfe suchend an unseren Dachverband, den BdMP.
  • 2006 wurde ein Notarvertrag zwischen dem SCR und dem BdMP geschlossen, nach dem der BdMP neuer Eigentümer der Liegenschaft wird und als Gegenleistung für die entgeltlose Übertragung der Schießanlage die notwendigen Ausbauarbeiten übernimmt.
  • Der BdMP nahm das Ingenieurbüro Krausser unter Vertrag und beauftragte dieses mit der Planung der Ausbauarbeiten.
  • Ende 2009 - nach Vorliegen der konkreten Projektkosten und der Sicherstellung der Finanzierung - bestätigte der Bundesbeirat des BdMP nochmals den Ausbau der Schießanlage Roßlau.
  • 2010 war nach langwieriger Planungs- und Genehmigungsphase Baustart.
  • Nach der Neuwahl des Bundesvorstandes des BdMP im Mai 2010 wurden die Bauarbeiten vom Präsidium des BdMP gestoppt.
  • Der SCR wandte sich mehrfach telefonisch und schriftlich an die Mitglieder des BdMP - Präsidiums mit der Bitte um Erklärung und dem Wunsch nach einem Treffen.
  • Die hierauf bei uns eingegangenen Schreiben mit Verweis auf eventuelle, formale Fehler bei der Auftragsvergabe gehen für uns am Wesentlichen vorbei, da es allein in der Verantwortung des BdMP als eigenverantwortlich handelndem Bauherren liegt, eventuelle Unstimmigkeiten zu bereinigen um seiner vertraglichen Verpflichtung zum Ausbau der Schießsportanlage nachzukommen,
  • Zur Zeit stellt sich die Situation derart dar, dass eine der wenigen zivilen 300m-Bahnen Sachsen-Anhalts - mit sämtlichen Genehmigungen und bis zum Baubeginn voll in Betrieb - abgerissen brach liegt.
    Die bereits aufgelaufenen - nicht unerheblichen - Kosten können als „verpulvert“ bezeichnet werden, sollte der Ausbau nicht wie vertraglich vereinbart fortgeführt werden.